Seniorengarten
Seit dem 11. März 2013 gilt die Regelung des Umweltministerium M-V für Seniorengärten. Demnach können Kleingartenvereine bis zu 10 Prozent der Parzellen von der Drittelregelung des Bundeskleingartengesetz befreien. In Mecklenburg-Vorpommern werden Menschen ab 60 Jahren als Senioren gezählt. Für die Ernennung zum Seniorengarten reicht ein formloses Schreiben an unseren Vorstand.